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Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Motivationszeit bei allen Indikationen sowie für die qualifizierte ambulante Entzugsbehandlung bei Alkoholabhängigkeit. Hier genügt die Vorlage einer gültigen elektronischen Gesundheitskarte/Versichertenkarte. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Krankenkassen.

Kosten- und Leistungsträger für die ambulante medizinische Rehabilitation ist vorrangig die Rentenversicherung, wie die DRV Bund in Berlin, die DRV Bayern Süd sowie die DRV Knappschaft, bei entsprechender Zuständigkeit auch die gesetzliche Krankenkasse. Die Antragstellung erfolgt durch die KPB. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Kostenträgern.

Eine über die Rentenversicherung finanzierte ambulante Rehabilitation ist zuzahlungsfrei . Ist eine gesetzliche Krankenkasse zuständig, müssen für maximal 28 Tage Euro 10,- pro Tage zugezahlt werden. Die Zahlung erfolgt direkt an die KPB , welche den Betrag bei der Abrechnung in Abzug bringt. Bei Härtefällen und auf Antrag besteht die Möglichkeit von der Zuzahlung befreit zu werden.

Für Beamte ist die Behandlung beihilfefähig. Für Privatversicherte besteht im Einzelfall die Möglichkeit der Kostenübernahme durch deren Privatversicherungen. Wir unterstützen Sie dabei. Vertragspartner bei privat Versicherten ist der Patient, die Rechnungsstellung erfolgt direkt an diesen, so dass Sie auch als Selbstzahler unser Angebot in Anspruch nehmen können.