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Wir behandeln die Abhängigkeitserkrankung nach unserem langjährig bewährten Behandlungskonzept. Der Patient bleibt dabei in seinem sozialen Umfeld. Berufsausübung, Kindererziehung und andere Tätigkeiten, die eine tägliche Präsenz erfordern, werden somit nicht eingeschränkt. Vielmehr kann der Patient die Abstinenz in seiner angestammten Umgebung erproben und festigen. Die Lösung auftretender Probleme wird so zum Bestandteil der Therapie.

Welche Aussichten auf Behandlungserfolg habe ich, auch im Vergleich zu stationären Therapieformen?

Die therapeutische Arbeit der KPB wurde über viele Jahre hinweg von der LMU München wissenschaftlich begleitet und in ihrem Erfolg bewertet. Hierbei hat sich herausgestellt, dass die Effizienz der ambulanten Therapie der Alkoholkrankheit mindestens auf dem Niveau von gut geführten stationären Einrichtungen liegt.

Nähere Informationen hierzu unter Begleitforschung

Ambulant durchgeführte medizinische Entwöhnungstherapien sind in der modernen Suchtbehandlung mittlerweile fest verankert und wurden unter anderem in zwei Umfragen der Deutschen Rentenversicherung in den Jahren 2012 und 2016 von den Maßnahmeteilnehmern bundesweit mit der Note 1,6 bewertet.

Ist mein Arbeitsplatz gefährdet, wenn mein Arbeitgeber von meiner Abhängigkeitserkrankung erfährt?

Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit sind anerkanntermaßen Erkrankungen (dies betrifft mittlerweile auch die Glücksspielsucht). Kündigungsgrund ist nicht die Tatsache der Erkrankung, sondern die fehlende Bereitschaft zur Behandlung und die Beeinträchtigung der Arbeitsqualität, die sich hieraus ergibt. Unsere Erfahrung zeigt, dass Arbeitgeber Initiativen der Betroffenen durchweg begrüßen und unterstützen.

Wie reagieren meine Freunde und Verwandten, wenn ich Ihnen sage, dass ich eine Entwöhnungstherapie mache?

Viele von einer Abhängigkeitserkrankung betroffene Menschen erliegen dem Irrtum, dass ihrem Umfeld die Erkrankung mit ihren Folgen verborgen geblieben ist. Dieses Umfeld ist in der Regel mit der Thematisierung des Alkoholismus, der Medikamentenabhängigkeit oder des süchtigen Glücksspielens überfordert und schweigt deshalb. Das Bekennen zur Krankheit und die Bereitschaft zur Behandlung werden daher nicht, wie von vielen Patienten zunächst vermutet, als Willensschwäche, sondern als Schritt in eine „Zukunft in Normalität“ gewertet und mit Erleichterung aufgenommen.

Gehe ich irgendeine Verpflichtung ein, wenn ich mich zu einem Erstgespräch einfinde?

Das Erstgespräch bei einem Arzt oder Therapeuten in der Einrichtung ist völlig unverbindlich und dient der Diagnosestellung, der Erläuterung des Krankheitsbildes und der Information der Patienten über die Behandlungsmöglichkeiten und ihre Rahmenbedingungen. Sollten Sie sich für eine Therapie entscheiden, finden Sie bei uns ein nahtloses ambulantes Behandlungsspektrum, durch welches wir Sie professionell und individuell begleiten.

Wie schnell kann ich einen Termin für ein Erstgespräch erhalten und wann kann ich in die Behandlung einsteigen?

Ein Erstgespräch kann nach telefonischer Vereinbarung innerhalb weniger Tage stattfinden. Der Therapiebeginn ist jederzeit möglich.

Wer trägt die Kosten der Behandlung?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die ambulante Entzugsbehandlung bei Alkoholabhängigkeit und die Motivationszeit für alle Abhängigkeitserkrankungen, für die die KPB die Anerkennung besitzt.

Die DRV Bund  in Berlin, die DRV Bayern Süd sowie die DRV Knappschaft sind primäre Kosten- und Leistungsträger für die ambulante medizinische Rehabilitation, bei entsprechender Zuständigkeit auch die gesetzlichen Krankenkassen.

Für Beamte ist die Behandlung beihilfefähig. Für Privatversicherte besteht im Einzelfall die Möglichkeit der Kostenübernahme durch deren Privatversicherungen.