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Bis Ende der 1980er Jahre erfolgte die Rehabilitation Alkoholabhängiger in der Bundesrepublik Deutschland, anders als im anglo-amerikanischen oder skandinavischen Raum, fast ausschließlich in einem mehrmonatigen stationären Rahmen. Vor dem Hintergrund der sich verändernden Kosten- und Versorgungssituation stand die Therapie Alkoholkranker zu diesem Zeitpunkt auf dem Prüfstand. Im Januar 1991 wurde, mit Verabschiedung der „Empfehlungsvereinbarung Ambulante Rehabilitation Sucht“ durch die Spitzenverbände der Kranken- und Rentenversicherungsträger, erstmals auch in Deutschland die Möglichkeit eröffnet, eine qualifizierte und strukturierte Entwöhnung Suchtkranker ambulant durchzuführen.

Bereits im Jahr 1990 konnte Eduard Löhnert, der Gründer der Klientenzentrierten Problemberatung (KPB) in Dachau, eine erste Vereinbarung mit dem VDAK-Bundesverband abschließen. Im Jahr 1991 folgten die Vereinbarungen mit der Deutschen Rentenversicherung Bund (ehemals BfA) in Berlin, den weiteren gesetzlichen Krankenkassen und der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd (ehemals LVA Oberbayern). Der Finanzierung der ambulanten Therapie Alkohol- und Medikamentenabhängiger haben sich zwischenzeitlich Sozialhilfeträger, Beihilfestellen und auch viele private Krankenversicherungen angeschlossen. Ende 2008 wurde das Rehabilitationsangebot in unseren Fachambulanzen auf die Behandlung glücksspielsüchtiger Menschen erweitert. Die ambulante Rehabilitation besitzt vor allem eine hohe Akzeptanz bei den Betroffenen.

Die medizinische Rehabilitation  basiert auf wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen und Konzepten. Ein besonderes Merkmal der ambulanten Entwöhnungstherapie in der „Klientenzentrierte Problemberatung“  ist die relative Häufigkeit der Therapiesitzungen mit hoher initialer Frequenz, die im Verlauf sukzessiv reduziert wird, sowie die Dauer der Therapie von ca. 1 Jahr.

Im Verlauf ihrer mittlerweile über 30-jährigen Tätigkeit konnte die KPB durch verschiedene wissenschaftliche Studien und Nachuntersuchungen belegen, dass die Erfolgsraten ambulanter Entwöhnung mindestens auf dem Niveau gut geführter stationärer Einrichtungen liegen. Dabei ist es der KPB, mit Unterstützung der gesetzlichen Krankenkassen, gelungen, das Rehabilitationsangebot um das Element der qualifizierten ambulanten Alkoholentzugsbehandlung zu erweitern. Damit wurde die ambulante Sucht-Rehabilitation um ein wichtiges, motivationsförderndes, aber auch kosteneinsparendes Modul ergänzt.

Die Ambulante Rehabilitation kommt der Forderung nach einer wohnortnahen, integrierten Versorgung optimal entgegen und ergänzt das Spektrum der Hilfsangebote für Alkohol- und Medikamentenabhängige in Deutschland um ein wesentliches und mit guten Erfolgsraten belegtes Element. Bei der fortlaufenden Entwicklung der Suchtkrankentherapie in Deutschland wird die Klientenzentrierte Problemberatung weiterhin ihren Beitrag leisten.